BLAUES WUNDER AUF DEN WIESEN DES BOTANISCHEN GARTENS
Der Sibirische Blaustern, der erste Frühlingsbote im Botanischen Garten Karlsruhe, kam ursprünglich als Import für die herrschaftlichen Gärten nach Mitteleuropa. Von den Gartenanlagen aus verwilderte die Zwiebelpflanze schnell. Im Botanischen Garten, der immer ein Teil des Schlossgartens war, wurden immer exotische Pflanzen kultiviert. Schon der Stadtgründer, Markgraf Karl Wilhelm (1679–1738) sammelte fremde und ausländische Gewächse – und er war der damals modischen Leidenschaft für Tulpen verfallen. Den prachtvollen Blühzustand, unter den sich im Foto weiße und violette Krokusse mischen, hat Thomas Huber, der Leiter des Botanischen Gartens fotografiert. Bei kühlem Wetter kann das Blütenmeer noch die nächsten 14 Tage bestaunt werden.
HISTORISCHE ANLAGE DES BOTANISCHEN GARTENS
Die eindrucksvollen Glashäuser des Botanischen Gartens, vor deren Halbrund sich die große Wiese mit den Blausternen ausbreitet, stammen aus dem 19. Jahrhundert und wurden ursprünglich vom Architekten Heinrich Hübsch entworfen, von dem auch das Gebäude der Kunsthalle stammt. Die historischen Gewächshäuser aus Metall und Glas wurden über längere Zeit aufwändig saniert und 2018 wiedereröffnet. Seither orientieren sich Gestaltung und Pflanzenauswahl exakt an den historischen Vorlagen aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
SERVICE
ÖFFNUNGSZEITEN
Außenanlage des Botanischen Gartens
Täglich ab 6.00 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit
(Sommer ca. 22.00 Uhr, Winter ca. 17.00 Uhr)
Schauhäuser des Botanischen Gartens Karlsruhe
Samstags, sonntags und an Feiertagen von 10.00 bis 17.45 Uhr
EINTRITT
Erwachsene 3,00 €
Ermäßigt 1,50 €
Familien 7,50 €
AKTUELLE BESUCHSHINWEISE
Für den Besuch der Schauhäuser ist der 3G-Nachweis erforderlich. Der Zutritt ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweis möglich, falls die Infektion nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Der Testnachweis bei nicht-immunisierte Personen muss ein negativer Antigen-Schnelltest (24h) oder ein negativer PCR-Testnachweis (48h) sein. Ergänzend zu diesen Nachweisen muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können.
Auch beim Besuch unserer Monumente gelten die üblichen Auflagen der gültigen Corona-Verordnungen des Landes. Es gilt die Maskenpflicht, sobald der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. In den Innenbereichen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske tragen.
AUSSENANLAGE:
Es wird um Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen gebeten. Sollte dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden können, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
KONTAKT
Botanischer Garten Karlsruhe
Hans-Thoma-Straße 6
76131 Karlsruhe
Telefon: +49(0)7 21.9 26 30 08